NEXO 45N12 Line Monitor

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auf der neuen Internetplattform der Firma MTEC






     
  Betriebliche Info
MTEC
Vertriebs GmbH

Linzerstraße 76
4600 WELS - Austria

Tel: +43 (0) 7242 / 60 8 60

Fax: +43 (0) 7242 / 60 7 40
eMail: info [at] mtec.at

Firmenbuchnummer: FN108200v
Landesgericht Wels
UID-Nr.: ATU 25103900

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  AGBs
I. GELTUNG

1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes bzw. Geschäftsabschlusses der bzw. mit der Firma MTEC Vertriebsges.m.b.H. und ihrer Rechtsnachfolger. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Nachbestellungen, soweit es sich um Bestellungen von Ersatzteilen, Zubehör oder um die Ausführung von Ausbesserungen an bereits gelieferter Ware handelt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform für ihre Gültigkeit.

2) Alle unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Verbraucher und Wiederverkäufer, Endverbraucher sind von einer Belieferung ausgeschlossen.

3) Eine Bindung des Bestellers an sein Angebot (= Bestellung), sei es schriftlich oder mündlich, besteht bis zur Annahme durch den Verkäufer und ist unwiderruflich. Es erlischt erst dann, wenn dem Verkäufer mittels eingeschriebenem Brief eine Nachfrist von zwei Wochen zur Annahme gesetzt wurde.
 
4) Alle unsere Angebote sind unverbindlich bis zur Auftragsannahme durch uns, ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung und nach deren Maßgabe zustande, jedenfalls aber mit der Entgegennahme unserer Leistung. Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind nur zur Entgegennahme von Bestellungen berechtigt, alle mündlich oder telefonisch erfolgten Abreden sowie auch schriftliche Aufträge von Kunden erlangen erst dann Rechtsgültigkeit für uns wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden.
 
5) Die in Angeboten, Werbematerial sowie auf Websites enthaltenen Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts-, Maß-, Farbangaben etc. sowie alle technischen Angaben sind nur annähernd maßgebend und für den Verkäufer nicht bindend.

6) Ausdrücklich wird als Erfüllungsort Wels vereinbart. Als Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Rechtsgeschäften mit dem Verkäufer wird ebenfalls Wels vereinbart.

II. PREISE

1) Die Preise werden in Euro (€) gestellt und enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese Preise verstehen sich ab Werk, einschließlich Normalverpackung; die Kosten für Fracht, Porto sowie Versand und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Für sämtliche Verträge gilt Schickschuld vereinbart, sodaß die Haftung für Gefahr und Zufall vom Verkäufer auf den Käufer mit der Übergabe an den Transporteur übergeht. Der Verkäufer hat seine Verbindlichkeit mit der Übergabe an den Transporteur erfüllt.

2) Ist nach Annahme einer Bestellung die Lieferung nicht unverzüglich möglich, so sind die am Tag der Lieferung geltenden Preise zugrunde zu legen. Etwaige Preisnachlässe bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers und sind jederzeit widerruflich.

III. LIEFERBEDINGUNGEN

1) Alle Lieferungen erfolgen unfrei ab unserem Lager. Sendungen mit einem Warenwert unter € 75,00 werden per Nachnahme mit einem Mindermengenzuschlag von € 8,00 versandt. Sollten spezielle Versandarten gewünscht werden so gehen diese Kosten und etwaige Nebenkosten ebenfalls in voller Höhe zu Lasten des Käufers.

2) Bei der Angabe von Lieferzeiten sind unvorhergesehene Umstände, die außerhalb der Sphäre des Verkäufers liegen, nicht berücksichtigt. Prinzipiell leistet der Verkäufer unverzüglich; diese Angaben sind jedoch insofern unverbindlich, als Umstände für eine Verzögerung vorliegen, die nicht der Verkäufer beeinflussen kann. Etwaige Verzögerungen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Wird eine Lieferung überhaupt ganz oder teilweise unmöglich, so ist der Verkäufer berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1) Der Käufer hat mit Erfüllung durch den Verkäufer die Zahlung zu leisten. Diese ist entsprechend den auf der Rechnung angeführten Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden tritt Terminverlust ein und wir sind berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung nach unserer Wahl entweder Erfüllung oder Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. In letzterem Falle sind wir berechtigt eine vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 20% des Kaufpreises, als Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Dieser Betrag gilt als Mindestschaden wegen Nichterfüllung.

2) Das Recht auf Zurückhaltung von Zahlung oder die Aufrechnung wegen Gegenansprüchen wird abbedungen. Eingehende Zahlungen werden immer auf die älteste Schuld verbucht; sind also Zahlungen ausständig und ist ein Skontoabzug vereinbart, so kann dieser nicht vorgenommen werden. Der Käufer erklärt sein Einverständnis daß sämtliche Zahlungen, die er leistet, vorerst auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren angerechnet werden.

3) Ab dem 1. Tag nach Überschreitung des Zahlungstermins werden ohne vorherige Mahnung Zinsen in der Höhe von 12% p.a. verrechnet. Die Hingabe von Schecks oder Wechseln gilt nur als zahlungshalber, nicht als Erfüllungsstatt.

4) Bei etwaigen Zahlungsverzug bleibt dem Verkäufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

V. EIGENTUMSVORBEHALT

1) Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abwicklung sämtlicher aus dem Kaufvertrag bzw. Auftragsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Käufers unser Eigentum. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an dritte Personen unzulässig.

2) Bei Konkurseröffnung über das Vermögen des Käufers ist der Käufer verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Diesfalls bleiben dem Verkäufer alle Aussonderungsrechte sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag offen. Wird von dritter Seite auf den Kaufgegenstand gegriffen, so ist der Käufer verpflichtet, den Dritten über die Wareneigentumsverhältnisse zu informieren. Darüber hinaus hat er den Verkäufer unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief von diesem Umstand in Kenntnis zu setzen.

3) Bei Verkauf der im vorbehaltenem Eigentum stehenden Ware durch den Käufer an einen Dritten tritt der Käufer seine Forderungen gegen den Dritten an den Verkäufer ab; davon ist der Drittschuldner, aber auch der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

VI. GEWÄHRLEISTUNG

1) Es gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Ergibt sich innerhalb dieser Frist, daß ein Mangel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorliegt, so werden die Teile, die den Mangel aufweisen, auf Kosten des Verkäufers instandgesetzt oder ersetzt. Gewährleistungsfälle sind dem Verkäufer unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Falls ein Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassenen Mängelbeseitigung beruht, ist er auf die Höhe der üblicher Weise anfallenden Mängelbeseitigungskosten beschränkt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung auch in soweit, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, ausgeschlossen; insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind

2) Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Überlastungen von Geräten und Lautsprechern fallen nicht unter Garantie oder Gewährleistung. Bei Leuchtmitteln kann eine Gewährleistung lediglich nach positiver Stellungnahme des Herstellers erfolgen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt, oder wenn der Kunde – außer zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden – Eingriffe an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird in keinem Fall gewährt. Das Produkthaftungsgesetz wird in vollem Umfang anerkannt.

3) Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung sind unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Der Verkäufer ist gegebenenfalls verpflichtet, eine Nachlieferung oder die richtige Lieferung zu veranlassen.



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